gene wrote:§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
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Sieht gut aus!
Dir gefällt tatsächlich der Name des Vereins? Hätte ich niemals erwartet!
§ 2 Ziele und Aufgaben des Vereins
1) Ziel des Vereins ist die Förderung der Kunst und Kultur, insbesondere auf dem Gebiet der Dokumentation und Bewahrung digitaler Kulturgüter.
Woher hast du den Begriff "digitale Kulturgüter"? "Förderung der Kunst und Kultur" ist sehr allgemein. Ich verstehe schon, dass der erste Satz so allgemein sein soll, aber geht es wirklich um "Kunst und Kultur"?
Um gemeinnützig sein zu können, müssen wir einen
der im Gesetz (Abgabenordnung) verankerten allgemeinen gemeinnützigen Zwecke erfüllen. "Förderung der Kunst und Kultur" ist hier der einzige, der in Frage kommt. Und letztlich sind es ja Kulturgüter, die wir dokumentieren/bewahren wollen, nur eben digitale. Den Begriff "Kulturgüter" hatte ich übrigens in einem Gesetzeskommentar zur Abgabenordnung gelesen als Beispiel, was unter den genannten Zweck so alles fällt.
b. Langzeitarchivierung digitaler Kulturgüter,
ist das noch notwendig nach 2a) ?
Ja, je mehr desto besser!
Wir müssen später nicht all das machen, was hier steht, wir müssen nur das Finanzamt vorab überzeugen, dass wir gemeinnützig sind!
c. Aufbau eines Archivs von kommerziellen Veröffentlichungen digitaler Kulturgüter,
Warum eine Einschränkung auf "kommerziell"?
Stimmt, werde ich ändern.
d. Aufbau eines Archivs und Dokumentation von Hard- und Software zur Wiederlesbarmachung digitaler Inhalte,
Meinst du mit "Wiederlesbarmachung", dass wir auch irgendwo die Medien sammeln und bewahren wollen? Oder Disketten-Images digital archivieren wollen? Beides möchte ich eigentlich nicht, das machen andere schon.
Siehe oben. Außerdem umfasst dieser Punkt das Archiv von Rene Meyer...
§ 3 Steuerbegünstigung
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Sieht gut aus.
Kein Wunder, ist die Musterformulierung vom Finanzamt.
§ 4 Mitgliedschaft
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Bedeutet "schriftlich" unbedingt "Papierform"? Oder geht das auch per E-Mail?
Das hatte ich mich auch schon gefragt. Ich denke, dass wir den Eintritt per Mail machen können, den Austritt aber vielleicht per Brief machen sollten?
§ 5 Mitgliedsbeiträge
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Gut, aber was hat es mit den "Umlagen" auf sich? Hast du ein Beispiel?
Das steht zunächst nur drin, damit wir es können, falls es notwendig werden sollte. Beispielsweise wenn uns mal ein Server abschmiert und wir vielleicht einen neuen kaufen müssen. Dann könnten wir eine einmalige Umlage verlangen, um die Kosten zu decken.
§ 6 Organe des Vereins
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Was ist die "Vereinsrevision" ?
Das ist die Kassenprüfung!
Mitglieder, die nicht dem Vorstand angehören, dürfen und müssen mindestens einmal jährlich die Arbeit des Vorstandes in finanzieller Hinsicht überprüfen. Ein in meinen Augen sehr wichtiges Organ für Transparenz gegenüber den Mitgliedern.
§ 7 Mitgliederversammlung
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c. Beschlussfassung über den Jahresabschluss,
Was wird hier genau gemacht?
Der vom Vorstand vorgelegte Jahresabschluss wird durch die MV genehmigt.
§ 8 Vorstand
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Kann ein Mitglied des Vorstandes dann z.B. eigenständig für den Verein im Web "Verträge" abschließen? Also z.B. zum Web-Hosting, oder Werbe-Verträge mit Amazon/Ebay o.Ä.
Ja, wenn der Vorstand vorher beschlossen hat, dass er das alleine darf und in welchem Umfang er das darf.
§ 9 Vereinsrevision
Muss sowas wirklich sein? Oder sollten wir sowas erst ab einer bestimmten Vereinsgröße oder eines bestimmten "Vermögens" vorsehen?
Siehe oben. Für die Transparenz und die Glaubwürdigkeit unseres Vereins sehe ich das als notwendig an.
§ 10 Satzungsänderungen und Auflösung
Gut, insbesondere der letzte Punkt unter 3) gefällt mir, wobei ich mir nicht exakt vorstellen kann, wie das dann in der Praxis funktioniert. Was wäre, wenn wir uns nach 20 Jahren wieder auflösen? Was macht man dann genau?
Auch das ist eine Musterformulierung für das Finanzamt, die sich "Vermögensbindung" nennt. Wenn ein GAU eintritt, dann fällt das verbleibende Geld an einen anderen gemeinnützigen Verein, der Kunst und Kultur fördert, oder beispielsweise an die Stadt Leipzig zur Unterstzützung eines Museums oder so.