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Hier weden rechtliche Fragen diskutiert. Haftung, Lizenzen, Jugendschutz usw.

Moderators: MZ per X, gene

 #34856  by MZ per X
 09 Apr 2011, 19:58
gene wrote:Sollen wir diesen Thread aufteilen in "Rechte an den erfassten textuellen Daten" und "Rechte an Bildmaterial" ?

Ich denke, dass wird nicht nötig sein.

Ich habe mal ein wenig in den Deinen Links gestöbert und bin zu folgendem Ergebnis gekommen:

Text-Daten, VÖ-Infos, technische Spezifikationen u.ä. können wir ohne Weiteres in unsere Datenbank aufnehmen und auch für sämtliche Zwecke weiterlizensieren. Ist klar, das sind ja unsere ureigenen Daten. Für Fotos vom Packungsinhalt gilt das ebenso, da dort das Cover nur ein Teil eines neuen urheberrechtlich geschützten Fotos darstellt.

Anders sieht es natürlich bei Screenshots, Cover- und Handbuch-Scans aus. Wir können diese zwar in unsere Datenbank aufnehmen, weil das meiner Meinung nach unter die Zitatfreiheit fällt (Zitatfreiheit bedeutet, dass Zitate frei verwendet werden dürfen, wenn sie Teil einer neuen wissenschaftlichen Arbeit sind, und ein Screenshot ist wohl ein Zitat eines Computerspiels.). Allerdings müssten wir wohl vorher einzeln bei jedem Publisher nachfragen, ob wir diese Daten weiter lizensieren dürfen, und zwar unabhängig davon, ob für kommerzielle oder nichtkommerzielle Zwecke. Damit fällt die Weiterlizensierung für diese Daten wohl effektiv flach. :(

Aber das ist auch alles wieder furchtbar kompliziert und in letzter Konsequenz nur von einem Rechtsanwalt zu beantworten. Oder man tut es einfach frei nach dem Motto: Was verboten ist, wird auch verfolgt. Aber da ist mir wieder das finanzielle Risiko zu hoch.
 #34858  by gene
 09 Apr 2011, 20:49
Also "nachfragen beim Publisher" ist ja wohl nicht das, was wir wollen.

Demnach werden wir die Daten, die bei uns im System eingegeben werden/wurden, unter einer Lizenz unserer Wahl veröffentlichen können. Welche Lizenz das sein wird, müssen wir dann noch beschließen.

Alle Screenshots und Scans von Spiele-Material sind nicht unser "Eigentum" und wir dürfen es daher auch vermutlich nur veröffentlichen, aber diese Date(ie)n dürden andere dann nicht weitergeben bzw. wir können darüber nicht bestimmen.

Die Sache mit dem "Fotos von Spielepackungen sind ja unser eigenes Werk" möchte ich gerne nochmal hinterfragen. Wo ist die Grenze zwischen einem Foto und einem Scan der Packung?
 #34859  by Independent
 09 Apr 2011, 21:32
MZ per X wrote:
gene wrote:Anders sieht es natürlich bei Screenshots, Cover- und Handbuch-Scans aus. Wir können diese zwar in unsere Datenbank aufnehmen, weil das meiner Meinung nach unter die Zitatfreiheit fällt (Zitatfreiheit bedeutet, dass Zitate frei verwendet werden dürfen, wenn sie Teil einer neuen wissenschaftlichen Arbeit sind, und ein Screenshot ist wohl ein Zitat eines Computerspiels.). Allerdings müssten wir wohl vorher einzeln bei jedem Publisher nachfragen, ob wir diese Daten weiter lizensieren dürfen, und zwar unabhängig davon, ob für kommerzielle oder nichtkommerzielle Zwecke. Damit fällt die Weiterlizensierung für diese Daten wohl effektiv flach. :(


Handbücher sind definitive vom urherber geschützt und da sollten wir die finger von lassen. Es gibt handbücher die von dritten erstellt wurden und so mit das copyright nicht beim publisher sondern von einer anderen firma. Auch spielt das selbst einscannen keine rolle weil es ja dann eine verfielfältigung wär.

Bei screenshots und cover ist das anders sofern man es selbst scannt. Replacementdocs ist die größte seite im netzt die handbücher zu spielen anbietet.

http://www.replacementdocs.com/news.php

Die Sache mit dem "Fotos von Spielepackungen sind ja unser eigenes Werk" möchte ich gerne nochmal hinterfragen. Wo ist die Grenze zwischen einem Foto und einem Scan der Packung?


Es gibt keinen außer die qualität und ob es original (vom hersteller etc.) veröffentlicht wurde oder selbst eingescannt wurde. Letzteres stellt kein problem da.

PS: bin kein anwalt. Absichern sollte man sich auf jedenfall.
 #34862  by MZ per X
 10 Apr 2011, 19:39
gene wrote:Die Sache mit dem "Fotos von Spielepackungen sind ja unser eigenes Werk" möchte ich gerne nochmal hinterfragen. Wo ist die Grenze zwischen einem Foto und einem Scan der Packung?

Nochmal zur Klarstellung: Ich meine Fotos vom Packungsinhalt - die sogenannten Goodies-Fotos. Man stellt die Spielepackung schön hin, legt sämtlichen Inhalt sichtbar daneben und schießt ein Foto davon.

INDEPENDENT wrote:Handbücher sind definitive vom urherber geschützt und da sollten wir die finger von lassen. Es gibt handbücher die von dritten erstellt wurden und so mit das copyright nicht beim publisher sondern von einer anderen firma. Auch spielt das selbst einscannen keine rolle weil es ja dann eine verfielfältigung wär.

Urheberrechtlich geschützt ist alles, die Frage ist nur, ob bei Handbüchern die Zitatfreiheit greift, wenn man ALLES einscannt. :) Rein begrifflich wohl eher nicht. Deswegen sollten wir Handbücher zunächst weglassen, bevor wir nicht mit einem Anwalt gesprochen haben.

Aber ins Datenmodell einplanen sollten wir die Handbücher allemal.
 #34868  by floruc
 11 Apr 2011, 15:26
Also bezüglich der Frage des Goodies würde ich folgende Antwort geben: Das ist der einzige Fall eines Bildes, bei dem wir tatsächlich am ehesten die Rechte an der Nutzung selbst besitzen und sie auch weitergeben dürften. Man kann argumentieren, dass bei einem Goodie-Foto durch die individuelle Zusammenstellung und Anordnung der einzelnen Elemente eine neue, kreative Leistung erbracht wird. Diese ist durch das Urheberrecht geschützt, d.h. sämtliche Reche an dem Bild liegen beim Urheber.
Auch bei einem Coverscan könnte man versuchen so zu argumentieren. Aber ich denke, dass ein Coverscan keine eigene kreative Leistung darstellt, sondern eher eine technische Methode zur Reproduktion. Der Coverscan sollte ja eigentlich sogar unabhängig von der Person des Scannenden immer gleich aussehen (das wäre ja auch unser Ziel). Daher könnten wir hierbei alternativ auf das (Bild)Zitatrecht zur Abbildung zurückgreifen. Und auch da dehnen wir glaube ich das Urheberrecht schon ganz schön weit.
In die Datenbank einpflegen können wir alles meiner Auffassung nach ohne Probleme, so lange die Sachen von uns selbst erstellt sind. Oder hat bei Mobygames/TLG/Hugada schon jemand eine Unterlassungsaufforderung eines Publishers bekommen? Aber bei der Weitergabe z.B. unter einer CC-Lizenz wäre ich erstmal vorsichtig, erst recht bezüglich kommerzieller Nutzung.

Ganze Handbücher scannen und als Download zur Verfügung stellen ist nach deutschem Urheberrecht definitiv unzulässig, es sei denn man hat das mit dem Rechteinhaber abgeklärt. Wir könnten höchstens zu Replacementdocs verlinken und dann versuchen, uns dann auf unserem Haftungsauschluss zu berufen. Aber wenn wir das in der Kategorie "Handbuch-Link" tun, könnte man uns im Prinzip vorsätzliches Handeln vorwerfen.
 #34878  by MZ per X
 13 Apr 2011, 19:24
floruc wrote:Ganze Handbücher scannen und als Download zur Verfügung stellen ist nach deutschem Urheberrecht definitiv unzulässig, es sei denn man hat das mit dem Rechteinhaber abgeklärt. Wir könnten höchstens zu Replacementdocs verlinken und dann versuchen, uns dann auf unserem Haftungsauschluss zu berufen. Aber wenn wir das in der Kategorie "Handbuch-Link" tun, könnte man uns im Prinzip vorsätzliches Handeln vorwerfen.

Eine Verlinkung zu ReplacementDocs würde ich auch ablehnen, das dürfte uns nicht vor eventuellen Schadenersatzansprüchen schützen.

Die einzige Krücke, die mir im Moment einfällt, ist nur Handbücher von Spielen anzubieten, die meinetwegen älter als 25 Jahre sind. Das ist zwar immer noch illegal, aber die Chance der Verfolgung ist sehr gering.
 #34879  by gene
 13 Apr 2011, 20:50
MZ per X wrote:Die einzige Krücke, die mir im Moment einfällt, ist nur Handbücher von Spielen anzubieten, die meinetwegen älter als 25 Jahre sind. Das ist zwar immer noch illegal, aber die Chance der Verfolgung ist sehr gering.

So etwas fangen wir meiner Meinung nach gar nicht erst an. Wenn wir ein offizieller Verein o.Ä. Werden wollen, dann müssen wir 100% "sauber" sein.
 #34981  by VedekSVE
 09 Jun 2011, 00:40
Können wir bei Bilddokumenten denn auch von anderen Rechtsanwälten, nicht den Rechteinhabern, abgemahnt werden.
Bei meiner alten Theatergruppe hatte irgendwer leichtfertig in einem PDF einen Ausschnitt aus einem Falkplan eingebaut. Dieses Dokument, dass nur über Umwege gefunden werden konnte, wanderte irgedendwie in die Hände eines Hamburger Rechtsanwaltes, der auf Abmahnungen speziallisiert ist. Und der mahnte fröhlich, ganz ohne Wissen der Rechteinhaber ab.
Könnte uns so etwas auch passieren. Hat da wer Erfahrungen? Wie ist das etwa mit Kultpower?
 #34992  by Independent
 11 Jun 2011, 07:49
Wir können ja ganz offiziell die Hersteller fragen ob wir die Handbücher von ältere spiele anbieten dürfen. Ansonsten sehe ich das wie gene erst gar nicht damit anfangen.

Edit:
Nebenbei könnte man auch fragen was die alten spiele angeht zum dl anbieten. (C64,Amiga, Atari 2600..... also kleine spiele)
 #35008  by VedekSVE
 19 Jun 2011, 19:18
Ein Problem dabei ist natürlich auch, dass die original Halter der Rechte teilweise nicht mehr existieren, und es deshalb einen heiden Aufwand bedeutet die jeweils aktuellen Rechteinhaber zu ermitteln.
 #35066  by floruc
 11 Jul 2011, 20:28
VedekSVE wrote:Ein Problem dabei ist natürlich auch, dass die original Halter der Rechte teilweise nicht mehr existieren, und es deshalb einen heiden Aufwand bedeutet die jeweils aktuellen Rechteinhaber zu ermitteln.

Das sind die so genannten "verwaisten Werke", für die der Rechteinhaber praktisch nicht zu ermitteln ist. Da bewegt man sich rechtlich in einer totalen Grauzone und die Nostalgie-Spieleszene wird aufgrund mangelnder Lobby vom Gesetzgeber sicherlich nicht bedacht werden (oder nur völlig unabsichtlich). Außerdem stossen die nationalen Urheberrechtsgesetze bei digitalen Produkten immer mehr an ihre Grenzen.
 #35074  by VedekSVE
 13 Jul 2011, 10:38
Daher denke ich auch, dass wir von Downloads (leider) die Finger lassen sollten. Ausser wir verlinken auf eine offizielle Seite (wie etwa die offiziellen Downloads bei SCUMM-VM.
 #35145  by MZ per X
 08 Aug 2011, 20:35
VedekSVE wrote:Daher denke ich auch, dass wir von Downloads (leider) die Finger lassen sollten. Ausser wir verlinken auf eine offizielle Seite (wie etwa die offiziellen Downloads bei SCUMM-VM.

Oder wir machen es ähnlich wie das selige Home of the Underdogs:

Wir bieten im Sinne der Archvierung die Möglichkeit, alle Daten in unsere Datenbank aufzunehmen (ROMs, Handbuch-Scans, etc.), sie sind nur zunächst nicht öffentlich abrufbar. Nebenbei versuchen wir, Freigaben von Publishern/Rechteinhabern zu bekommen und schalten die Daten dann frei, wenn wir diese Freigaben haben. So haben wir die Daten erstmal sicher archiviert, die Leute können fröhlich scannen und hochladen und bekommen ihre Punkte dafür, wir gehen aber kein Risiko ein und setzen uns nicht unter Druck.
 #35152  by VedekSVE
 08 Aug 2011, 22:32
Aber musste Home of the Underdogs nicht gerade wegen der unsicheren Rechtslage schließen?

Sicher hätte ich nichts dagegen, wenn wir so verfahren könnten, aber der Aufwand wäre sehr groß, und die Hochlader würden lange wohl kein Ergebnis sehen, Hat jemand von Euch Kontakt zum Keep-Projekt? Vielleicht liese sich hier etwas machen.