gene wrote:Sollen wir diesen Thread aufteilen in "Rechte an den erfassten textuellen Daten" und "Rechte an Bildmaterial" ?
Ich denke, dass wird nicht nötig sein.
Ich habe mal ein wenig in den Deinen Links gestöbert und bin zu folgendem Ergebnis gekommen:
Text-Daten, VÖ-Infos, technische Spezifikationen u.ä. können wir ohne Weiteres in unsere Datenbank aufnehmen und auch für sämtliche Zwecke weiterlizensieren. Ist klar, das sind ja unsere ureigenen Daten. Für Fotos vom Packungsinhalt gilt das ebenso, da dort das Cover nur ein Teil eines neuen urheberrechtlich geschützten Fotos darstellt.
Anders sieht es natürlich bei Screenshots, Cover- und Handbuch-Scans aus. Wir können diese zwar in unsere Datenbank aufnehmen, weil das meiner Meinung nach unter die Zitatfreiheit fällt (Zitatfreiheit bedeutet, dass Zitate frei verwendet werden dürfen, wenn sie Teil einer neuen wissenschaftlichen Arbeit sind, und ein Screenshot ist wohl ein Zitat eines Computerspiels.). Allerdings müssten wir wohl vorher einzeln bei jedem Publisher nachfragen, ob wir diese Daten weiter lizensieren dürfen, und zwar unabhängig davon, ob für kommerzielle oder nichtkommerzielle Zwecke. Damit fällt die Weiterlizensierung für diese Daten wohl effektiv flach.
Aber das ist auch alles wieder furchtbar kompliziert und in letzter Konsequenz nur von einem Rechtsanwalt zu beantworten. Oder man tut es einfach frei nach dem Motto: Was verboten ist, wird auch verfolgt. Aber da ist mir wieder das finanzielle Risiko zu hoch.