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  • Hier geht es um die Organisation der Neuentwicklung, also z.B. um Planungen oder Infos zum Wiki.
Hier geht es um die Organisation der Neuentwicklung, also z.B. um Planungen oder Infos zum Wiki.

Moderators: MZ per X, gene

 #36806  by MZ per X
 18 Jun 2013, 10:21
Ich habe gerade mit unserem neuen Sachbearbeiter beim Finanzamt Leipzig telefoniert und siehe da:

Unsere Satzung ist so in Ordnung! :D

Eine kleine Änderung im § 2 haben wir noch besprochen, die Wiederlesbarmachung ist in der Langzeitarchivierung enthalten und kann damit raus (siehe Wiki). Nix Wichtiges also.

Damit haben wir die wichtigste Vorab-Hürde auf dem Weg zu unserem Verein genommen, als nächstes werde ich die geänderte Satzung nochmal an das Vereinsregister zur Prüfung schicken. Das sollte aber schnell gehen. :)
 #36807  by gene
 18 Jun 2013, 20:48
Hammercool! :D :D :D

Kannst du zu dem Gespräch noch etwas mehr erzählen? Worüber habt ihr gesprochen? Was hat er genau gesagt?
Wollte er unserem Verein direkt beitreten? ;-)

Was sind nun - nach dem Vereinregister - die nächsten (ganz) konkreten Schritte?
 #36810  by MZ per X
 20 Jun 2013, 20:34
gene wrote:Kannst du zu dem Gespräch noch etwas mehr erzählen? Worüber habt ihr gesprochen? Was hat er genau gesagt?
Wollte er unserem Verein direkt beitreten? ;-)
Das Gespräch war relativ kurz, da ja mit der Satzung alles iO war. Man hat aber sofort den Unterschied zur alten Sachbearbeiterin gemerkt, der neue ist eben ein jüngerer Mann und kann mit der gesamten Materie viel mehr anfangen. :) Beim Thema Wiederlesbarmachung wären wir fast noch ins Fachsimpeln geraten, weil er dachte, wir helfen Leuten gegen Geld, wenn zB ihre C64-Disketten kaputt sind. Abschließend habe ich mich noch für die Geduld und Hilfestellung des Finanzamts bedankt.
gene wrote:Was sind nun - nach dem Vereinregister - die nächsten (ganz) konkreten Schritte?
Der nächste große Schritt wird sein, Kandidaten für unsere Funktionen zu finden. Wir brauchen vier Leute: Vorsitzender, stv. Vorsitzender, Schatzmeister und Kassenprüfer. Schatzmeister würde ich übernehmen, als Kassenprüfer habe ich schon einen Kollegen angesprochen, bleiben noch die ersten zwei.

Danach brauchen wir mindestens sieben Gründungsmitglieder, mit denen wir unsere Gründungsversammlung abhalten und den ersten Vorstand wählen können.

Der neu gewählte Vorstand geht dann zum Notar und veranlasst die Eintragung ins Vereinsregister und die Anmeldung beim Finanzamt. Nebenher sind natürlich noch administrative Tätigkeiten wie Kontoeröffnung, Entwurf eines Antragsformulars für Neumitglieder oder Aufbau der Infrastruktur (Website, sicherer Chatraum) zu erledigen.

Dann können wir loslegen! :)
 #36827  by MZ per X
 02 Jul 2013, 21:59
Die Antwort ist da!
Sehr geehrter Herr M...,

die Satzungsvorprüfung hat folgende Beanstandung ergeben:
Gem. § 7.8 können online Mitgliederversammlungen abgehalten werden. Dies ist nach der Rechtsprechung zulässig.
Problematisch ist jedoch, dass für diesen Fall alle Mitglieder über einen Onlinezugang verfügen müssen, da sie anderenfalls von der Versammlung ausgeschlossen sind. Daher ist die Regelung in der derzeitigen Fassung unzulässig.

Möglich wäre eine Ergänzung derart, dass für Mitglieder ohne Onlinezugang die Versammlung an dem in der Einladung bestimmten Ort stattfindet oder aber das Abhängigmachen des Erwerbs der Mitgliedschaft im § 4.2 vom Vorhandensein eines Onlinezugangs.

Gern prüfen wir die geänderte Version erneut.

Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Vorprüfung keine Garantie bzgl. der tatsächlichen Eintragung bietet, da sowohl Vorprüfung als auch Eintragungsverfahren bearbeiterabhängig sind und der zuständige Rechtspfleger in seiner Rechtsauffassung frei ist.

Mit freundlichen Grüßen
Da muss ich erstmal drüber nachdenken. :)
 #36831  by MZ per X
 05 Jul 2013, 21:23
Hmm, also das liest sich schon ziemlich albern:
Mitglieder können alle natürlichen Personen, Personengesellschaften und juristischen Personen werden, die die Ziele des Vereins unterstützen und die über einen Internetzugang verfügen.
Aber es ist wohl die einfachste Möglichkeit. Wir müssen dann im Aufnahmeantrag den Internetzugang explizit abfragen. :lol:

Alternativ könnten wir den § 7 so umschreiben, dass wir bei Online-Mitgliederversammlungen immer auch einen Ort bestimmen, wo Mitglieder ohne Internetzugang an der Versammlung teilnehmen können, also zB bei mir zu Hause. :D Oder wir versenden Leih-Laptops oder erstatten die Gebühren eines Internet-Cafes. :shock:
Die Mitgliederversammlung kann virtuell in einem nur für Mitglieder mit ihren Legitimationsdaten und einem gesonderten Zugangswort zugänglichen Chat-Raum erfolgen (Onlineverfahren). Auf eine virtuell stattfindende Versammlung ist in der Einladung ausdrücklich hinzuweisen. Mitgliedern ohne Internetzugang hat der Verein geeignete technische Möglichkeiten zur Teilnahme an der Versammlung bereitzustellen.
Was meint Ihr?
 #36832  by gene
 05 Jul 2013, 21:37
Das zweite ("Mitgliedern ohne Internetzugang hat der Verein geeignete technische Möglichkeiten zur Teilnahme an der Versammlung bereitzustellen.") list sich viel besser.
Aber es ist für uns wohl nicht realisierbar.

Daher plädiere ich für die erste Variante ("... und die über einen Internetzugang verfügen").
Reicht denn dieser doch sehr pauschal formulierte Satz dann so aus?
 #36834  by MZ per X
 07 Jul 2013, 11:26
gene wrote:Daher plädiere ich für die erste Variante ("... und die über einen Internetzugang verfügen").
Ich auch, das ist einfach wesentlich unkomplizierter. Allerdings werde ich nächste Woche mal im Finanzamt anrufen, ob ein solcher "Ausschluss" von Leuten ohne Internetzugang schädlich für die Gemeinnützigkeit wäre. Ich persönlich denke nicht.
gene wrote:Reicht denn dieser doch sehr pauschal formulierte Satz dann so aus?
Wird sich zeigen. Aber viel mehr hatte die Dame vom Vereinsregister ja auch nicht vorgeschlagen.
 #36839  by MZ per X
 08 Jul 2013, 20:35
MZ per X wrote:Allerdings werde ich nächste Woche mal im Finanzamt anrufen, ob ein solcher "Ausschluss" von Leuten ohne Internetzugang schädlich für die Gemeinnützigkeit wäre.
Done. Unser Bearbeiter hat noch nichts davon gehört, dass so etwas schädlich wäre. Bald wird man schon zum Einreichen seiner Steuererklärung einen Internetzugang benötigen, warum sollten wir dann unsere Mitgliedschaft nicht davon abhängig machen können?

Ich habe also die Satzug entsprechend im Wiki geändert und werde sie bald nochmal beim Vereinsregister einreichen. Und zwar so lange, bis das fertig ist! :D
 #36847  by MZ per X
 19 Jul 2013, 10:55
So, die Satzung, wie sie derzeit im Wiki steht, ist mal wieder an das Vereinsregister gegangen. Ich bin sehr gespannt, ob diese lapidare Zugangsvoraussetzung des Internetzugangs ausreicht. :)
 #36850  by gene
 23 Jul 2013, 17:05
Lightknight wrote:Sobald alles in trockenen Tüchern ist, könnt Ihr auf mich als Vereinsmitglied zählen :-)
Daumen hoch! :D
 #36851  by MZ per X
 27 Jul 2013, 14:13
Kleines Update aus dem Urlaub... :)
Sehr geehrter Herr M...,

der von Ihnen mit Schreiben vom 16.07.2013 eingereichte Satzungsentwurf wurde geprüft. Er entspricht den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und kann so durch die Gründungsversammlung beschlossen werden.
Sollte der Verein die Gemeinnützigkeit erlangen wollen, ist es ratsam, den Satzungsentwurf auch vom zuständigen Finanzamt vorprüfen zu lassen, da dies für die Erteilung der Gemeinnützigkeit zuständig ist. Von uns wurden die entsprechenden Satzungsformulierungen nicht geprüft.

Nach der Gründung des Vereins, müssen sich zwei Vorstandsmitglieder an einen Notar wenden und dort den Verein zur Eintragung in das Vereinsregister anmelden.

Dem Gericht sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- notariell beglaubigte Anmeldung
- Kopie des satzungsgemäß unterschriebenen Gründungsprotokolls (§ 7.7. der Satzung)
- Kopie der Satzung, unterschrieben von sieben Vereinsmitgliedern und das Datum der Errichtung (Gründung) enthaltend
- Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift aller Vorstandsmitglieder
- 53,00 Euro Kostenvorshcuss gemäß § 8 KostO, zahlbar an der Gerichtskasse oder per Überwiesung (Kontendaten werden Ihnen nach Eingang der Anmeldung mitgeteilt)

Mit freundlichen Grüßen
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