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  • Hier geht es um die Organisation der Neuentwicklung, also z.B. um Planungen oder Infos zum Wiki.
Hier geht es um die Organisation der Neuentwicklung, also z.B. um Planungen oder Infos zum Wiki.

Moderators: MZ per X, gene

 #35946  by MZ per X
 14 Feb 2012, 23:14
Sodele, ich muss gestehen, dass mein letzter Satzungsentwurf das Thema virtueller Lifestyle nicht ausreichend berücksichtigt hat. :) Ich habe daher unsere Satzung nochmal überarbeitet und denke, dass wir jetzt auch für einen modernen, deutschlandweit tätigen Verein gut aufgestellt wären.

Schaut mal rein!
 #35948  by gene
 14 Feb 2012, 23:40
Genau, der Online-Teil fehlte halt bislang nahezu komplett.

Für die komplette Online-Durchführung des Mitglieds-Antrags müssen wir uns dann ein gescheites Verfahren ausdenken - aber ohne eine digitale Signatur o.Ä. werden wir wohl immer eine kleine Rechts-Unsicherheit haben. Oder schicken wir sowas wie einen "Freischaltcode" jedem neuen Mitglied per Post zu?
 #35949  by MZ per X
 15 Feb 2012, 09:34
gene wrote:Oder schicken wir sowas wie einen "Freischaltcode" jedem neuen Mitglied per Post zu?
couchsurfing.org verifiziert so die Mitgliederadressen - weltweit - und ich denke, dass das ein gutes Verfahren ist. Es mag auf den ersten Blick wie Overkill und unnötige Kosten aussehen, aber es kostet pro Interessent nur 55 Cent und ein wenig Zeit, und wir verifizieren gleich noch die Postadresse des Mitglieds mit.
 #36100  by MZ per X
 10 Jul 2012, 20:00
Noch ein kleine Bitte an alle anonymen Mitleser:

Wir sind insbesondere auch an Feedback von außen zum Entwurf unserer Vereinssatzung und unserer Beitragsordnung interessiert.

Was gefällt Euch?
Was gefällt Euch nicht?
Was fehlt?
Was ist unklar und muss besser formuliert werden?

Wenn Ihr Kommentare habt, meldet Euch bitte im Forum an und haut sie uns im offenen Brett um die Ohren! :)
 #36588  by Independent
 07 Jan 2013, 12:08
§ 7

Soweit ein Mitglied wegen fälliger Zahlungsverpflichtungen gemahnt werden muss, wird der Vorstand ermächtigt, ab der zweiten Mahnstufe eine Aufwandspauschale in Höhe von 5,00 € zu erheben. Soweit infolge unterlassener Mitteilung eines Anschriftenwechsels eines Mitglieds dessen neue Anschrift ermittelt werden muss, wird der Vorstand ermächtigt, eine Aufwandspauschale in Höhe von 10,00 € zu erheben.
Hm irgendwie gefällt mir das nicht. was kommt wenn er absolut nicht zahlt oder zahlen will? Hetzten wir ihn dann ein abmahnanwalt auf dem hals wegen anfängliche 20 € Jahresbeitrag + abmahnkosten in höhe von 500 € als Beispiel? Wenn ich um ziehen sollte was interessiert es den verein wo ich wohne sofern ich mein beitrag zahle? Nicht falsch verstehen und ich habe höchsten respekt vor deine arbeit die du rein steckst und freue mich dabei zu sein aber irgendwie hinterlässt das bei mir ein faden Beigeschmack.

Ich muss auch sagen kein plan von Vereinsgründung und Satzung, Beitrag usw.
 #36589  by MZ per X
 07 Jan 2013, 21:45
Independent wrote:Hm irgendwie gefällt mir das nicht. was kommt wenn er absolut nicht zahlt oder zahlen will? Hetzten wir ihn dann ein abmahnanwalt auf dem hals wegen anfängliche 20 € Jahresbeitrag + abmahnkosten in höhe von 500 € als Beispiel?
Ich denke nicht, dass wir wegen 12 EUR Jahresbeitrag einen Mahnbescheid veranstalten werden. Das lohnt nicht. Das säumige Mitglied wird einfach mehrmals angeschrieben, erfolgt dann keine Reaktion, können wir es aus dem Verein ausschließen.
Independent wrote:Wenn ich um ziehen sollte was interessiert es den verein wo ich wohne sofern ich mein beitrag zahle?
Es wird selten passieren, dass wir Deine Anschrift brauchen. Aber es kann passieren, falls wir doch mal etwas Schriftliches an die Mitglieder schicken wollen.
Independent wrote:Nicht falsch verstehen und ich habe höchsten respekt vor deine arbeit die du rein steckst und freue mich dabei zu sein aber irgendwie hinterlässt das bei mir ein faden Beigeschmack. Ich muss auch sagen kein plan von Vereinsgründung und Satzung, Beitrag usw.
Das verstehe ich gut, das ganze rechtliche Geblubber ist immer irgendwie unangenehm. Aber beruhigend sollte sein, dass die zusätzlichen Kosten bei Mahnung, Überweisung und Adressermittlung Kann-Vorschriften sind. Der Vorstand kann also, muss aber nicht.
 #36592  by Independent
 08 Jan 2013, 08:02
Werden Mitgliedsbeiträge anders als durch Bankeinzug entrichtet, wird der Vorstand ermächtigt, für jede derartige Zahlung eine Aufwandspauschale in Höhe von 3,00 € zu erheben.
Auch das gefällt mir nicht. Wenn ich jemand unterstützen möchte sollte es mir überlassen bleiben ob ich das geld überweise oder ein Bankeinzug erteile. Sicher ist das bequemer für uns aber es muss den "unterstützer" überlassen werden ob er überweist, peer bankeinzug bezahlt oder jährlich beim treffen das geld mit bringt.

Deweiteren ist was passiert wenn das konto nicht gedeckt ist? Wie geht man dann vor bzw. enstehen den verein dadurch kosten?

Auch sehe ich nicht das das Mitglied wenn er bezahlt hat und seine Mitgliedschaft kündigt kein recht auf Rückerstattung hat sofern dies überhaupt rechtlich ok ist.
 #36597  by MZ per X
 09 Jan 2013, 21:32
Independent wrote:
Werden Mitgliedsbeiträge anders als durch Bankeinzug entrichtet, wird der Vorstand ermächtigt, für jede derartige Zahlung eine Aufwandspauschale in Höhe von 3,00 € zu erheben.
Auch das gefällt mir nicht. Wenn ich jemand unterstützen möchte sollte es mir überlassen bleiben ob ich das geld überweise oder ein Bankeinzug erteile. Sicher ist das bequemer für uns aber es muss den "unterstützer" überlassen werden ob er überweist, peer bankeinzug bezahlt oder jährlich beim treffen das geld mit bringt.
Ich habe mir gestern zufällig einen Vortrag von Clay Shirky angehört, der so ab 6:50 ein interessantes Beispiel über die Wirkung von Strafen bringt. Strafen sind nämlich meist eher kontraproduktiv. Nach einigem Nachdenken bin ich nun sogar dafür, dass wir sämtliche Strafen (§§ 5, 6 und 7) aus der Beitragsordnung entfernen, einfach weil sie meiner neuen Meinung nach nichts bringen:

1) Indy würde sich besser fühlen. :D Soll heißen, die Beitragsordnung läse sich viel freundlicher.

2) Wir könnten die Strafen später trotzdem erheben, auch wenn sie nicht in der Beitragsordnung stehen. Das wäre simpler Schadenersatz.

3) Den notorischen Vergessern und Nichtzahlern sind die Strafen sowieso egal, dazu sind sie viel zu niedrig.

4) Und wie Shirky eben anmerkt, bewirken Strafen eher das Gegenteil, weil die Leute denken, dass sie sich zB mit 5 Euro von einer pünktlichen Zahlung freikaufen können.

5) Wir werden die Strafen wahrscheinlich eh nicht durchsetzen, weil sich der Aufwand für das bisschen Geld überhaupt nicht lohnt.

Die beste Motivation ist der soziale Druck, den schwächt man durch finanzielle Strafen. Anprangerung innerhalb der Gruppe oder Ausschluss aus der Gruppe sind viel härtere Strafen, als es 5 oder 10 Euro je sein werden. Was sagt Ihr dazu, sollen wir die Strafen ganz rausnehmen?
Independent wrote:Deweiteren ist was passiert wenn das konto nicht gedeckt ist? Wie geht man dann vor bzw. enstehen den verein dadurch kosten?
Das steht in § 5 der Beitragsordnung: Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt grundsätzlich durch das Bankeinzugsverfahren. Bei nicht ausreichender Deckung des Kontos oder Rückgabe der Lastschrift ist die anfallende Rückverrechnungsgebühr vom Vereinsmitglied zu tragen.
Independent wrote:Auch sehe ich nicht das das Mitglied wenn er bezahlt hat und seine Mitgliedschaft kündigt kein recht auf Rückerstattung hat sofern dies überhaupt rechtlich ok ist.
Das findest Du in § 3 der Beitragsordnung: Bei Ein- oder Austritt im Kalenderjahr wird der Mitgliedsbeitrag anteilig für volle Monate der Mitgliedschaft erhoben.
 #36608  by MZ per X
 13 Jan 2013, 22:13
MZ per X wrote:Nach einigem Nachdenken bin ich nun sogar dafür, dass wir sämtliche Strafen (§§ 5, 6 und 7) aus der Beitragsordnung entfernen, einfach weil sie meiner neuen Meinung nach nichts bringen:
So, ich habe diese Änderung einfach mal umgesetzt. Ich denke, die Beitragsordnung liest sich jetzt viel freundlicher und ist auch verständlicher. :)
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