Eine Lücke im Jugendschutzsystem der Bundesrepublik ist geschlossen: FSK und USK sind ab sofort offiziell für den Onlinebereich anerkannt. Spielepublisher und -entwickler begrüßen den Schritt der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM).
http://www.golem.de/1109/86533.html
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Zur info.Das bedeutet, dass sich Unternehmen mit Onlineangeboten ab sofort der FSK oder der USK als Mitglied anschließen können. Beide Selbstkontrollen bieten ihren Mitgliedern Schutz vor Aufsichts- und Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie Jugendschutzberatung bei der Gestaltung ihrer Webangebote. "Wir freuen uns, dass jetzt zum ersten Mal die Selbstkontrollen nach dem Jugendschutzgesetz auch im Onlinebereich zuständig sein können", so Felix Falk, Geschäftsführer der USK.